Beratung zur Anwendung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-G)
Für die Anlagen gemäß dem KWK-G gelten technisch dieselben Regeln wie für EEG-Anlagen (siehe oben).
Der Übergang zum EEG ist fließend, denn nach dem Auslaufen des Strompreis- zuschlages gemäß dem KWK-G können die Anlagen auf das EEG umgestellt werden (die Laufzeit
bleibt insgesamt bei 20 Jahren).
Dieser Umstieg gilt insbesondere für die mit Biomethan geplanten EEG-Anlagen, die zunächst gemäß dem KWK-G mit Erdgas betrieben werden, weil die Vorteile
überwiegen.
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